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Benjamin Strasser
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Frage von Frank F. •

Es gibt immer wieder Meldungen dass Strafgefangene -meist bei Terminen außerhalb der JVA- entfliehen,gibt es keine Möglichkeit ein Gesetz zu schaffen, das eine elektronische Fußfessel vorschreibt?

Ich weiß dass die Überwachung von Straftätern die nicht in einer JVA einsitzen und eine Fußfessel tragen müssen, einiges an Personal und Resourcen benötigt und diese daher sehr "sparsam" angeordnet wird.

Könnte man aber nicht wenigstens für Strafgefangene, die für Arzt- oder Gerichtstermine aus der JVA gebracht werden, eine elektronische Fußfessel mit GPS vorschreiben?

Damit sobald die begleitenden Beamten die Flucht bemerken, derjenige innerhalb von Minuten aufgespürt werden und somit keine Gefahr für die Allgemeinheit ausgehen kann.

Eine Suchaktion der Polizei (die aufwendig und kostspielig ist) könnte somit von vornherein verhindert werden und die Justizbeamten könnten per Smartphone direkt auf den Standort des Flüchtigen verfolgen (eine Funktion die die Entfernung auf bspw. max 5 m beschränkt könnte auch etwaige Versuche im Keim ersticken).

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr F.,

vielen Dank für Ihre Frage.

Der Strafvollzug und etwaige Sicherungsmaßnahmen im Strafvollzug ist nach der Kompetenzordnung des Grundgesetzes Sache der Bundesländer. Eine Kompetenz des Bundesgesetzgebers besteht nicht. 

Soweit mir bekannt ist, setzen einzelne Bundesländer eine elektronische Aufenthaltsüberwachung mittels einer elektronischen Fußfessel bereits im Bereich des Straf- und Maßregelvollzugsrechts zur Überwachung vollzugsöffnender Maßnahmen ein. Exemplarisch sei auf die niedersächsischen Regelungen der § 15 Absatz 1 Satz 2 Nr. 7, Absatz 2 NJVollzG für den Vollzug der Freiheitsstrafe, § 15 Absatz 1 Satz 2 Nr. 7, Absatz 2 i. V. m. § 132 NJVollzG Absatz für den Vollzug der Jugendstrafe und § 18 Absatz 1 Satz 2 Nr. 6, Absatz 2 Nds. SVVollzG für den Vollzug der Sicherungsverwahrung verwiesen, welche die elektronische Überwachung aufenthaltsbezogener Weisungen (während Vollzugslockerungen) ermöglichen.

Sie müssten deshalb das Gespräch mit Politikerinnen und Politikern aus Ihrem Bundesland suchen.

Mit freundlichen Grüßen

 

Benjamin Strasser MdB

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